Ihre MAV der Kirche im Vogelsberg
Viele Menschen arbeiten bei der Kirche.
Sie auch? Dann sind wir für Sie da!
Die Mitarbeitervertretung (MAV) nimmt die Interessen der Mitarbeitenden wahr und vertritt diese gegenüber der Dienststellenleitung. Sie muss dazu an allen die Mitarbeitenden betreffenden Entscheidungen beteiligt werden.
Die MAV hat deshalb umfassende Rechte vom Tag der Ausschreibung einer Stelle bis zur Kündigung (bzw. Auflösung der Arbeitsstelle). Ob Einstellungen, Arbeitszeitveränderungen, Ein- und Höhergruppierungen, Dienstanweisungen, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitssicherheit, Urlaubsregelungen, Erstellung von Sozialplänen oder Kündigungen, die MAV vertritt die berechtigten Interessen der Mitarbeitenden gegenüber dem Arbeitgeber.
Ohne die rechtzeitige Zustimmung der MAV können diese sozialen oder personellen Angelegenheiten für die Mitarbeitenden nicht durchgeführt werden.
Die Arbeit der MAV begründet sich im Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau. Wir arbeiten vertrauensvoll und sind der Verschwiegenheit verpflichtet (§20 MAVG - Schweigepflicht).
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