Viele Hände kommen sternförmig zusammen Shelb Murphy Figuera/Unsplash

Kindeswohl - Gewaltprävention

Am 1. Januar 2021 ist das Gesetz zur Prävention, Intervention und Aufarbeitung von Fällen sexualisierter Gewalt in der EKHN (Gewaltpräventionsgesetz GPrävG) in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Kinderschutzverordnung außer Kraft getreten.

Die Präambel des GPrävG formuliert zusammenfassend:

Prävention, Intervention und Aufarbeitung dienen so einer ständigen Verbesserung der Qualität des Schutzes und fördern eine Kultur der Achtsamkeit und des respektvollen Miteinanders.

Die Dekanatsreferent:innen haben im Jahr 2023 das bestehende Konzept zum Kindeswohl ergänzt und überarbeitet. Ihr findet sowohl das Konzept als auch alle relevanten Erläuterungen und Formulare hier zum Download.

Bei Fragen aller Art wendet euch bitte an Jutta Steckenreuter und Valentin Zimmerling.

Portrait

Jutta Steckenreuter

Dekanatsjugend- referentin, NRB Schlitzerland
Portrait

Valentin Zimmerling

Dekanatsjugend- referent, NBR Gruppenpfarramt