Evangelisches Dekanat Vogelsberg

Angebote und Themen

Herzlich Willkommen! Entdecken Sie, welche Angebote des Dekanats Vogelsberg zu Ihnen passen. Wir sind jederzeit offen für Ihre Anregungen. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf.

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          Traudi SchlittHeike Baumgartner und Thomas Müller wurden von der stellvertretenden Dekanin Luise Berroth in ihr Amt eingeführt.

          Notfallseelsorge im Vogelsberg 

          Die „Notfallseelsorge Vogelsberg“ ist ein ökumenisches Angebot der evangelischen Dekanate und des katholischen Dekanates im Vogelsbergkreis.
          Sie fungiert als ein Glied in der Rettungskette mit Polizei, Feuerwehren, Technisches Hilfswerk, Rettungsdiensten und Notärzten des Vogelsbergkreises.

          Was tut die Notfallseelsorge?

          Wir leisten Beistand im akuten Krisenfall eines Menschen unabhängig von Konfession, Religion und Weltanschauung einen 24-Stunden-Dienst.

          Wir begleiten Direktbetroffene des Geschehens (Notfallseelsorge) und auch die Helfenden selbst (Nachsorge-Gespräche in der Gruppe oder individuelles Seelsorge-Gespräch) innerhalb einer Woche.

          Notfallseelsorge ist „Erste Hilfe für die Seele“

          • durch rasche Anwesenheit
          • durch aufmerksames Zuhören
          • durch Stabilisierung für Notleidende und Bedürftige
          • auf Wunsch durch Stärkung mit Gebet und Segnung
          • Schweigepflicht und Zeugnisverweigerungsrecht
          • durch Wahrung der Würde des Menschen

          Für wen ist die Notfallseelsorge da?

          • Verletzte nach Rettung und in Wartezeiten
          • schwerbelastete Augenzeugen bei besonderer Aufmerksamkeit für Kinder
          • Angehörige und Einsatzkräfte, die von einem dramatischen Tod betroffen sind
          • Opfer von Verbrechen
          • Betroffene bei Verkehrsunfällen mit Toten oder bei großer Gewalteinwirkung
          • Augenzeugen bei Großschadensereignissen
          • Rettungskräfte nach belastenden Einsätzen

          Die Notfallseesorge wird alarmiert...

          • durch die Zentrale Leitstelle Vogelsberg (Notruf 112).
          • durch den Rettungsdienst bei vergeblicher Reanimation.
          • durch Notärzte und Rettungsdienst (z.B bei plötzlichem Säuglingstod).
          • durch die Polizei zur Überbringung einer Todesnachricht.
          • durch die Polizei/Feuerwehr/ Rettungsdienst (z.B. bei Suizidabsicht oder vollendetem Suizid).
          • durch die Polizei zur Betreuung bei Krisen, die durch Verbrechen entstehen.
          ÖA / Dekanat Vogelsberg

          Konzeption der Notfallseelsorge im Vogelsberg

          1. Warum Notfallseelsorge?

          Täglich geraten Menschen plötzlich in körperliche, seelische und soziale Not. Unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle, Feuer, plötzliche lebensbedrohliche Erkrankungen und Tod können jede/n zu jeder Zeit treffen.

          In solchen Situationen bedarf es Interventionen, die sich seelisch akuten Erschütterungen beratend und begleitend stellen. Hierbei helfen Notfallseelsorger*innen betroffenen Menschen durch Zuwendung, Orientierung und Beruhigung. Im Kontext der Psychosozialen Notfallversorgung ist Notfallseelsorge mit einem seelsorgerlichen Profil unterwegs.

          Was wir heute unter Seelsorge verstehen, kommt in der Überlieferung des Neuen Testaments unter anderem durch Begriffe wie „Trösten“ (1.Thessalonicherbrief 4,18), „Zurechthelfen“ (Galaterbrief 6,1), „Beistehen“ (Philipperbrief 4,3), „Füreinander-Sorge -Tragen“ (1.Korintherbrief 12,25), „Einander-Dienen“ (1.Petrusbrief 4,10)“ zum Ausdruck. Wer hungert, wird gespeist, wer klagt, wird angehört, wer Orientierung braucht, wird geleitet.

          Notfallseelsorge meint, dieser Tradition folgend, die Sorge um den ganzen Menschen in seiner Lebendigkeit und in seiner Beziehung zu sich selbst, zu anderen und zu Gott. Sie geschieht im Bewusstsein der Gegenwart Gottes - auch und gerade in Lebenskrisen - und kann diakonisches und spirituelles Handeln einschließen. Dabei ist sie offen für Begegnungen mit Menschen unterschiedlicher Weltanschauungen sowie kultureller und religiöser Prägungen (interkulturelle und interreligiöse Kompetenz).

          Sie bietet auf Wunsch eine spirituelle Begleitung aus der christlichen Tradition an. Sie fordert gegebenenfalls einen Seelsorger/eine Seelsorgerin bzw. einen Geistlichen/eine Geistliche oder eine sonstige beauftragte Person der Konfession/Religion des/der Betroffenen an.

          2. Was macht Notfallseelsorge?

          Bei Gefahr für Leib und Leben helfen die Einsatzkräfte (Feuerwehr, Rettungsdienste und Polizei).

          Die Notfallseelsorge unterstützt diese Kräfte in enger Abstimmung mit der Einsatzleitung und entlastet sie so in ihren originären Aufgaben. Die Notfallseelsorge ist Teil der Psychosozialen Notfallversorgung von Betroffenen. Sie hilft bei einem Notfall in den ersten schrecklichen Stunden. Als wichtigstes Gut verfügen Notfallseelsorger*innen über Zeit.

          Sie sind da für die direkt oder indirekt Betroffenen. Sie helfen, den Abschied von Verstorbenen zu gestalten, leiten Notwendiges in die Wege, z.B. Kontakte zu Verwandten, Arzt/Ärztin, Ortspfarrer*in, Bestattungsunternehmen, und stabilisieren durch psychische und seelsorgerische Begleitung.

          Die Notfallseelsorge im Vogelsbergkreis organisiert sich wie folgt:

          • 24/7 Stunden Rufbereitschaft
          • Qualifizierte Zusammenarbeit mit Einsatzkräften der Feuerwehren, Rettungsdienste und Polizei
          • Entlastung des Gemeindepfarramtes durch Vertretung von Pfarrerinnen und Pfarrern bei Notfällen in der eigenen Gemeinde, z.B. nachts, zu Gottesdienst- und Unterrichtszeiten sowie während Trauerfeiern
          • Vermittlung von Nachsorge für Einsatzkräfte auf Anforderung der Einsatzverantwortlichen oder Anfrage von Einzelpersonen nach schweren, psychisch und physisch belasteten Einsätzen

          Notfallseelsorger*innen sind zur Verschwiegenheit und zur Wahrung der Datenschutzbestimmungen der EKHN und des Bistums Mainz verpflichtet.

          3. Wann wird die Notfallseelsorge alarmiert?

          Folgende beispielhaft aufgeführte Szenarien im Bereich des Vogelsbergkreises können zu einer Alarmierung der NFS führen:

          • Verkehrsunfall mit tödlichem Ausgang und/oder Schwerverletzten
          • erfolglose Reanimationen
          • Plötzlicher Kindstod
          • Suizid (-androhung)
          • Psychosoziale Unterstützung bei der Überbringung einer Todesnachricht
          • Verbrechen (z.B. bei Raub-, Mord- und Sexualstraftaten)
          • Brände und andere Schadensereignisse mit der Gefahr des Existenzverlustes für die Betroffenen
          • Großschadenslagen (z.B. Massenanfall von Verletzten und Toten)
          •  Lebensbedrohliche Einsatzlagen im Zusammenhang mit bewaffneten Gewalttätern (z.B. Anschläge, Amoktaten)

          Die Alarmierungshäufigkeit liegt derzeit bei ca. 60 Einsätzen pro Jahr. Der Schwerpunkt der Einsätze liegt bei Ereignissen im häuslichen Bereich.

          4. Wer alarmiert die Notfallseelsorge?

          Die Notfallseelsorge wird über die Rettungsleitstelle angefordert durch Feuerwehr, Polizei, Notarzt/Notärztin, Rettungskräfte, THW oder Disponenten der zentralen Leitstelle des Vogelsbergkreises. Dieser alarmiert den diensthabenden Notfallseelsorger/die diensthabende Notfallseelsorgerin per Funkmeldeempfänger, der gegebenenfalls weitere Unterstützung anfordert.

          5. Wie geschieht Ausbildung, Einsatz und Unterstützung der in der NFS Mitarbeitenden?

          Regelmäßig werden NFS-Grundkurse im Vogelsbergkreis organisiert. Dazu zugelassen sind geeignete Menschen aller Berufsgruppen. Der erfolgreiche Abschluss eines Qualifizierungskurses (nach den Richtlinien der PSNV) ist die Voraussetzung für die aktive Mitarbeit in der Notfallseelsorge. An die Ausbildung schließt sich eine einjährige Hospitationsphase an.

          Die NFS-Einsätze werden von den diensthabenden Notfallseelsorger*innen eigenständig organisiert und durchgeführt. Zwischen 06.00 und 22.00 Uhr wird versucht, den/die zuständige Gemeindepfarrer*in zu erreichen und den Einsatz an ihn/sie weiterzugeben (ggfs. mit einer Kurzeinweisung).

          Für die Pfarrerinnen und Pfarrer in den Dekanaten des Einsatzgebietes werden Fortbildungen für häusliche Einsätze angeboten. Diese ersetzen nicht die Ausbildung zur Notfallseelsorgerin/zum Notfallseelsorger, sondern stärken und ergänzen die Kompetenzen für besondere Situationen im gemeindlichen Dienst.

          Zwischen 22.00 und 06.00 Uhr und im Falle eines außerhäuslichen Einsatzes (z.B. Verkehrsunfall) führt der/die diensthabende Notfallseelsorger*in den Einsatz durch.

          Ggfs. werden weitere Kräfte hinzugezogen. Der Einsatz wird protokolliert.

          Die Unterstützung der Notfallseelsorger*innen geschieht folgendermaßen:

          • Nachsorge nach Einsätzen in Nachbereitung, Fallbesprechung und Supervision
          • Übernahme der entstehenden Fahrtkosten
          • Sammeln und Auswerten der NFS-Protokolle durch den Koordinator
          • Übernahme der Versicherung bei Einsätzen
          • Angebot von Fortbildungen

          Für alle Einsatzkräfte wird einmal im Jahr ein Gottesdienst gefeiert („Blaulichtgottesdienst“). Hier finden auch die Einführungen und Beauftragungen von Notfallseelsorger*innen statt. Im Anschluss wird Gelegenheit zum Austausch und geselligem Beisammensein geboten.

          Perspektivisch sollen dem Notfallseelsorgesystem im Vogelsbergkreis mindestens 34 Notfallseelsorger*innen angehören, damit die Rufbereitschaft bei 21 Tagen pro Person und Jahr liegt. Auf diese Weise können auch Einsatz-Teams („Duos“) gebildet werden. Sie fahren entweder gemeinsam oder können den Einsatzbereich aufteilen und so schneller an der Einsatzstelle eintreffen.

          Die Arbeit der NFS wird strukturell unterstützt durch:

          • ½ Pfarr-Stelle zur Koordination der NFS (Pfr. Thomas Schill)
          • Leitungsteam mit geklärten Zuständigkeiten
          • 3mal jährlich tagendes Plenum der Notfallseelsorger*innen
          • Fachberatung im Zentrum Seelsorge und Beratung
          • Konvent der hauptamtlichen Notfallseelsorger*innen in der EKHN

          Auf die gesamtkirchlichen Maßnahmen zur Entlastung von Pfarrer*innen sowie zum Aufbau einer Dank- und Anerkennungskultur für Ehrenamtliche in der Notfallseelsorge wird verwiesen (Kirchenleitungsbeschluss vom 19. September 2017).

          6. Mit wem kooperiert die Notfallseelsorge?

          Um die Arbeit der NFS zu erleichtern, kooperiert sie mit Fachkräften/Organisationen, die im Einzelfall hinzugezogen werden:

          • Migrationsbeauftragter der Polizei
          • „Betreuer vor Ort“ (DRK o.a.)
          • Kriseninterventionsteams (DRK o.a.)
          • Krisenstab des Landkreises

          Im Rahmen der Psychosozialen Notfallversorgung des Landkreises sind besonders qualifizierte Notfallseelsorger*innen Fachberater des Katastrophenschutzstabes im Vogelsbergkreis (Fachberater PSNV).

          7. Wie wird die Notfallseelsorge finanziert?

          Die Notfallseelsorge im Vogelsbergkreis wird von der Evang. Kirche in Hessen und Nassau sowie dem Bistum Mainz getragen. Sie wird durch Kirchensteuermittel und Spenden finanziert.

          Für die von einem Notfall Betroffenen ist die seelsorgerliche Begleitung durch die Notfallseelsorge kostenfrei.

          Das Evangelisch Dekanat Vogelsberg stellt den beauftragten Notfallseelsorger*innen die notwendigen Ausrüstungsgegenstände (Einsatzjacke, Funkmeldeempfänger, Hilfsmittel etc.) zur Verfügung.

          Die Notfallseelsorger*innen erhalten keine Vergütung und sind ehrenamtlich tätig. Entstandene Fahrtkosten werden erstattet.

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