Evangelisches Dekanat Vogelsberg

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          Hochzeit

          Evangelische Trauung für alle Paare

          © gettyimages, tash jones love luella photographyArme eines lesblischen Brautpaares, in den Händen halten sie einen Strauß.In Hessen-Nassau können homosexuelle Paare offiziell in einer evangelischen Kirche getraut werden

          Selbstverständlich können homosexuelle Paare kirchlich heiraten. Bei Trauungen spielt sexuelle Orientierung keine Rolle. In der evangelischen Kirche gibt es die Hochzeit für alle Paare. Dafür tritt die EKHN weltweit ein.

          veröffentlicht 04.04.2024

          von Martin Reinel

          Hochzeiten von queeren Paaren

          Klar, auch homosexuelle Paare bekommen in der Kirche den Segen für ihre Ehe. In der EKHN feiern wir Hochzeiten und kirchliche Trauungen für und mit standesamtlich verheirateten Paaren – egal, ob ein Mann einen Mann heiratet, eine Frau mit einem Mann vor den Traualtar tritt oder zwei Frauen anlässlich ihrer Eheschließung einen Hochzeitsgottesdienst feiern.

          Der Segen, den Paare bei ihrer kirchlichen Trauung empfangen, soll ihre Beziehung stärken und sie auf ihrem gemeinsamen Weg begleiten. Sollen wir uns nach dem Standesamt kirchlich trauen lassen? Das ist eine persönliche und sehr bewusste Entscheidung. Der Hauptgrund für eine kirchliche Trauung ist: Die meisten Paare wollen ihre Liebe zueinander auch nach außen zeigen und kirchlich bestätigen lassen. Dazu erleben und gestalten sie in der Kirche eine ganz besondere Feier. Sie bekennen sich so vor Gott und den Menschen, die ihnen wichtig sind, zu ihrer Liebe und ihrer Verbindung in einer Ehe.

          Gottes Segen gilt den Menschen. Ihre sexuelle Orientierung spielt keine Rolle

          Bei der Hochzeit geht vor es allem darum, den Segen Gottes für die Beziehung zu bekommen. Dieser Segen zeigt die Nähe Gottes zu den Menschen und ist ein Zeichen des Vertrauens. Segen bedeutet: Gott ist nahe bei den Menschen, in den guten Tagen, aber gerade auch in schlechten Zeiten. Das Brautpaar bekommt bei der Hochzeit die Zusage des Segens Gottes. Man kann sagen: Die Liebe der beiden Menschen wird unter den Segen Gottes gestellt.

          Welche sexuelle Orientierung Menschen haben und ob ein Heteropaar oder ein Homopaar heiraten will – das spielt für eine kirchliche Trauung in der EKHN keine Rolle. Wichtig ist, dass das Brautpaar mit einer Hochzeit ausdrückt, als Paar Verantwortung füreinander zu übernehmen und füreinander da zu sein. Das versprechen sich die beiden in dem Hochzeitsgottesdienst und dafür wird ihnen zugesprochen: „Gott stärkt euch in der Liebe zueinander und in der Treue füreinander. Gott beschützt eure gemeinsamen Wege.“

          Trauungen homosexueller Paare haben in der EKHN eine längere Geschichte

          Seit dem 1. Januar 2019 heißen in der EKHN die Gottesdienste anlässlich einer Eheschließung von gleichgeschlechtlichen Paaren auch ganz offiziell „Trauungen”. Damit wurde die „Ehe für alle“ von der Kirchensynode, dem höchsten Beschlussgremium der EKHN, endgültig festgeschrieben. Davor gab es aber bereits seit vielen Jahren Segnungsgottesdienste und die Anerkennung homosexueller Partnerschaften auch in kirchlichen Feiern.

          Schon seit 2002 waren Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren in der EKHN offiziell möglich. Nach der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) war die EKHN damals die zweite evangelische Landeskirche, die eine Segnung homosexueller Paare kirchenrechtlich anerkannte. Segnungen in der Kirche für Homo-Paare – dazu gab es in der EKHN-Synode nach einer theologischen Diskussion auf breiter Ebene seit den 90er Jahren eine große Mehrheit. Und: Segnungsgottesdienste für schwule und lesbische Paare auch in Kirchen wurden schon lange vor offiziellen Beschlüssen gefeiert.

          „Homosexualität ist als Teil der Schöpfung zu sehen.“ (Lebensordnung der EKHN)

          Segnungen erlaubte die EKHN als erste Kirche

          2013 erfolgte ein weiterer Schritt: Die hessen-nassauische Kirche stellte als erste in Deutschland die Segnung homosexueller Paare der Trauung förmlich gleich. Die „Lebensordnung“ der EKHN wurde so überarbeitet, dass sie theologisch keinen Unterschied mehr zwischen Gottesdiensten zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren und traditionellen Trauungen machte. Segnungsgottesdienste konnten nun auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden, allerdings wurden sie formell noch nicht als „Trauung“ bezeichnet. Und Pfarrer:innen und Kirchenvorstände durften unter Umständen Einspruch erheben.

          Seit 2002 haben in Hessen-Nassau bereits mehrere Hundert gleichgeschlechtliche Paare die Möglichkeit genutzt, in einer evangelischen Kirche vor den Traualtar zu treten. Die endgültige Gleichstellung 2019 und jetzige Regelung der „Trauung für alle“ hat auch den davor noch erlaubten Vorbehalt gegen Trauungen homosexueller Paare von einzelnen Kirchenvorständen oder Pfarrer:innen abgeschafft. Diese konnten bis dahin mit Verweis auf ihre eigene Glaubensüberzeugung die Segnung eines homosexuellen Paares ablehnen. Nun gilt hier wie bei allen Amtshandlungen, etwa auch Taufen oder Beerdigungen, dass Pfarrer:innen eine Amtshandlung nur im Einzelfall ablehnen können, etwa aus seelsorglichen Erwägungen oder aufgrund eigener Glaubensüberzeugungen, dass gegen Schrift und Bekenntnis verstoßen werde.

          Weltweite Unterschiede und weiter bestehende Diskriminierung bleiben große Herausforderungen

          Die Haltung der EKHN zur „Ehe und Trauung für alle“ wird weltweit von vielen – auch evangelischen – Kirchen leider nicht geteilt. Sie lehnen Segnungen oder Hochzeiten für gleichgeschlechtliche Paare ab und diskriminieren damit weiterhin Menschen.

          In der Diskussion der Kirchensynode über die Bezeichnung „Trauung“ im Herbst 2018 sagte EKHN-Kirchenpräsident Volker Jung dazu: „Wenn die Synode sich uneingeschränkt für die Trauung eines gleichgeschlechtlichen Paares ausspricht, zeigt sie damit, welche Auslegung und Position in unserer Kirche für angemessen gehalten wird.“ Gleichzeitig wies er darauf hin, dass „die bestehende Spannung bei dem Thema zurzeit nicht auflösbar ist, die in einem unterschiedlichen Verständnis des biblischen Zeugnisses begründet ist und die zugleich die weltweite Christenheit durchzieht.“

          In einem offiziellen Schuldbekenntnis hat die EKHN im Jahr 2023 queere Menschen um Verzeihung gebeten für Diskriminierung und Leid, das diese erfahren haben. Darin heißt es weiter: „Wir glauben heute: Homosexualität, Bisexualität, Trans- und Intersexualität, non-binäre und queere Lebensformen sind ein Teil der Schöpfung… Als Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung, verschiedener Geschlechter und vielfältiger Lebensweisen wollen wir Kirche gestalten.“ Im Blick auf Beziehungen und Partnerschaften mit anderen Kirchen in der Welt fügt das Schuldbekenntnis ausdrücklich hinzu: „Darüber hinaus verpflichtet sich die EKHN, auch in der Debatte mit ihren ökumenischen Partner*innen für die Anerkennung dieser Vielfalt einzutreten.“

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