Welche Gründe sprechen dafür, sich konfirmieren zu lassen?
Ja, auch die Geldgeschenke gehören zu den Gründen, die Konfirmandinnen und Kondfirmandinnen angeben, weshalb sie sich konfirmieren lassen möchten. Wie die Befunde zur bundesweiten Studie zur Konfirmandenarbeit nahelegen, sind aber vor allem zwei weitere Gründe für die Jugendlichen wichtiger: Die stärkste Motivation der Jugendlichen besteht darin, ein Familienfest zu feiern. An zweiter Stelle steht, „Segen zu empfangen“. Durch die Segenshandlung im Konfirmationsgottesdienst wird ihnen vermittelt, dass Gott hinter ihnen steht und sie lebenslang begleitet. Der Zuspruch Gottes wird auch in einem Konfirmations-Spruch ausgedrückt, den die Konfis sich meist selbst aussuchen dürfen.
Geld und Geschenke liegen als Motivationsfaktoren weit darunter und sind rückläufig. Im Rückblick war den Jugendlichen in erster Linie die Gemeinschaftserfahrung während der Konfizeit wichtig. Und so sind drei Viertel der befragten Konfirmierten mit der Teilnahme an Konfi-Freizeiten oder –Camps zufrieden.
Tatsächlich gibt es Gemeinsamkeiten zwischen den Gründen der Jugendlichen und der Kirche. Denn auch in der Kirche hat die Segenshandlung am Tag der Konfirmation, mit der die Konfirmandinnen und Konfirmanden mit dem Heiligen Geist gestärkt werden sollen, einen großen Stellenwert. Die Bedeutung und die Regelungen zur Konfirmation sind in der Lebensordnung der EKHN festgehalten. Darin finden sich weitere gute Gründe, sich konfirmieren zu lassen:
Fünf Gründe der Kirche:
Stärkung durch den Heiligen Geist
Die Handauflegung bei der Einsegnung im Konfirmationsgottesdienst steht für die Stärkung durch den Heiligen Geist. „Nimm hin den Heiligen Geist, Schutz und Schirm vor allem Argen, Stärke und Hilfe zu allem Guten“ (Martin Bucer). Es folgt in der Regel der Zuspruch des selbst gewählten Konfirmationsspruches.
Teilnahme am Abendmahl
Die Reformatoren bezogen die Konfirmation in erster Linie auf das Abendmahl. Es sollte würdig empfangen werden. Daraus entstand schließlich die Unterweisung vor der Zulassung zum Abendmahl. Die Konfirmation und die vorausgehende Arbeit mit Konfirmandinnen und Konfirmanden stehen in dieser Tradition der unterweisenden Vorbereitung. Feier des Abendmahls und Konfirmation gehören deshalb thematisch zusammen. Konfirmierte sind eingeladen, am Abendmahl teilzunehmen. (In einigen Gemeinden ist dies beim Kinderabendmahl auch schon vorher möglich.)
Entscheidung für den Glauben
Die Konfirmation wurde vor allem im Pietismus als die Entscheidung der einzelnen Heranwachsenden verstanden, sich zu ihrer Taufe zu bekennen. Die Konfirmation wird in dieser Tradition als Entscheidung für den Glauben verstanden.
Das Recht, ein Patenamt zu übernehmen
Die Konfirmation ist auch ein Übergangsritual, welches das Ende der Kindheit und den Beginn des Erwachsenenlebens markiert. Daraus ist die Gleichsetzung der Konfirmation mit dem Beginn der mündigen Mitarbeit in der Kirchengemeinde und der Zuerkennung bestimmter Rechte erwachsen. Als konfirmierte Christin oder konfirmierter Christ kann man Patin bzw. Pate werden. Umgekehrt endet offiziell das Patenamt mit der Konfirmation
Mitwirkung im Kirchenvorstand
Zu Mitgliedern des Kirchenvorstands können nur solche wahlberechtigten Gemeindemitglieder gewählt werden, die zu Beginn der Amtszeit das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie sollen konfirmiert sein. Jugenddelegierte im Kirchenvorstand müssen konfirmiert seien.
Übrigens ist man bei den Kirchenvorstandswahlen auch wahlberechtigt, wenn man nicht konfirmiert ist. Das Mindestalter von 14 Jahren ist hier entscheidend.
Welche Rechte hast du als konfirmiertes Kirchenmitglied?