Kirchenkino zeigt Demenz-Drama „The Father“/Oscar für Hauptdarsteller Anthony Hopkins
Wenn die Welt sich auflöst
Tobis10.01.2022 ts Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Tatsächlich trägt auch der Hauptdarsteller der britisch-französischen Produktion aus 2020 den Vornamen seines Darsteller: Der 83-jährige Anthony ist Musikliebhaber und lebt in seinem Apartment im Londoner Westen. Seiner Pflegekraft hat er den Laufpass gegeben: als könnte er nicht für sich selbst sorgen! Nun kann nur noch Tochter Anne regelmäßig nach dem Vater schauen. Doch Anne plant ihren Umzug nach Paris. Noch glaubt Anthony, sein Leben unter Kontrolle zu haben. Doch zugleich merkt er, wie ihm zunehmend die Orientierung entgleitet. Und so erlebt man, wie Anthony in den immer gleichen Besuchern immer wieder neue, unbekannte und unvertraute Personen erblickt: Anthony kämpft um sein Leben, seine Geschichte und seine Identität. Und der fremde Mann, der plötzlich in seinem Wohnzimmer steht, besucht Anthony als Ehemann der Tochter schon seit zehn Jahren regelmäßig.
Regisseur Florian Zeller verarbeitet in seinem Drehbuch die Geschichte der eigenen Großmutter. Dabei geht es ihm nicht um medizinische Details, sondern um die Perspektive des Demenzerkrankten. Und weil dessen Perspektive immer stimmt – Angehörige von Demenzerkrankten wissen um das Phänomen! – gerät auch das Publikum irgendwann in ein Verwirrspiel um richtig und falsch.
„The Father“ war in 2021 für gleich sechs Oscar-Auszeichnungen nominiert. Tatsächlich erhalten hat Anthony Hopkins nach 1992 („Das Schweigen der Lämmer“) seinen zweiten Oscar als bester Hauptdarsteller. Er habe die Dreharbeiten immer wieder unterbrechen müssen, berichtet Hopkins in einem Interview: Denn ihm sei deutlich geworden, wie endlich auch sein eigenes Leben sei.
„The Father“ läuft im Rahmen des Vogelsberger KirchenKinos am Donnerstag, dem 13.01.2022, um 20 Uhr im Lichtspielhaus Lauterbach. Um alle COVID-Auflagen zu erfüllen, ist eine Voranmeldung unter 0800-080 1010 oder unter post@lichtspielhaus-lauterbach.de erforderlich. Dabei gilt die „3G-Regel“.
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