Zum Schutz
Neue Corona-Dokumente
fundus.ekhn.de/Peter BongardEin Gottesdienst in besonderer Form und unter Auflagen während der Corona-Pandemie.09.09.2020 pwb Artikel: Download PDF Drucken Teilen Feedback
Das Land Hessen hat seine Coronaverordnung zum 15. August erneut verändert. Vorerst bis zum 31. Oktober gilt die veränderte „Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung“ .
Wesentliche Änderungen sind:
- Für unterrichtsähnliche Bildungsangebote wird die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern und die Gruppengröße von 15 Teilnehmenden nicht mehr vorgeschrieben.
- Für Sport- und Bewegungsangebote wird ebenfalls auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern verzichtet.
- Es gibt erstmals Regelungen für Floh- und Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen.
Die seit dem 24. Juni geltende 10. Coronabekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz wurde bis zum 15. September verlängert.
- In den „Auslegungshilfen für den Bereich Religionsausübung“ des Landes Rheinland-Pfalz zur 10. Coronabekämpfungsverordnung wird der Gebrauch von Gesangbüchern wieder ermöglicht, wenn zwischen dem Gebrauch und der nächsten Ausgabe 72 Stunden liegen.
Der Krisenstab hat seine Empfehlungen angepasst. Er empfiehlt, die Gruppengrößen bei unterrichtsähnlichen Angeboten nicht wesentlich über 15 Personen zu erhöhen.
Auch die beiden Muster-Schutzkonzepte sind fortgeschrieben, so dass Sie bei Bedarf Ihre Schutzkonzepte anpassen können. Siehe: unsere.ekhn.de/corona
Aufgrund Ihrer Anfragen haben wir die Fragen Personenobergrenze, Mindestabstand und Quadratmeter-Regelungen sowie die Behandlung von 10-er Gruppen in Gottesdiensten und anderen Veranstaltungen und Versammlungen präzisiert und erläutert. Hinweise zum Umgang mit Heizungen in Kirchen sind neu aufgenommen.
Abendmahl
Das Zentrum Verkündigung hat u. a. neue Empfehlungen zum Abendmahl unter Corona-Bedingungen unter www.zentrum-verkuendigung.de/das-zentrum/projekte-und-themen/corona-pandemie/ veröffentlicht, aufgrund derer auch die Feier des Abendmahls wieder aufgenommen werden kann.
Eine länderübergreifende Empfehlung zu Gemeindegesang und Chorsingen, die schon vor einiger Zeit angekündigt wurde, wird es so nicht geben. Derzeit prüft das Bundesinnenministerium noch, wie es sich zu vorliegenden Gutachten von Fachinstituten und den entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts verhält.
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