Evangelisches Dekanat Vogelsberg

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          Gebietsreform ab 1. Oktober

          Evangelische Kirche zieht Propsteigrenzen neu

          EKHNOktober 2017 hat die EKHN ihre Prosteigrenzen neu geordnetOktober 2017 hat die EKHN ihre Prosteigrenzen neu geordnet

          Ab 1. Oktober sieht hessen-nassaus Landkarte anders aus. Eine Gebietsreform der Propsteien betrifft vor allem Rhein-Main und Süd-Nassau. Aber auch Rheinhessen und Starkenburg werden sich verändern.

          Darmstadt, 28. September 2017. In der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gelten ab 1. Oktober veränderte Propsteigrenzen. Die Gebietsreform betrifft vor allem die Bereiche Rhein-Main und Süd-Nassau. Deutliche Änderungen gibt es aber auch in Rheinhessen und Starkenburg. Insgesamt wird die Zahl der Propsteien zudem von sechs auf fünf reduziert. 

          Die Propstei Rhein-Main wächst     

           Dabei werden die bisherigen Propsteien Rhein-Main und Süd-Nassau in großen Teilen zusammengeführt und zur neuen Propstei Rhein-Main vereinigt. Der Amtssitz liegt dann am Ort der vormaligen süd-nassauischen Propstei. Von Wiesbaden aus ist Propst Oliver Albrecht ab Oktober für den gesamten Bereich zuständig. Die frühere Amtsinhaberin für Rhein-Main, Gabriele Scherle, ist in den Ruhestand gegangen. Die bislang zu Rhein-Main gehörenden Dekanate Groß-Gerau-Rüsselsheim, Dreieich und Rodgau gehören nach der Neuordnung ‑ wie schon einmal bis 1996 ‑ zur Propstei Starkenburg mit Pröpstin Karin Held (Darmstadt).

          Rheinhessen wird um Nassau erweitert

          Zugleich wird das in Rheinland-Pfalz liegende Dekanat Nassauer Land der Propstei Rheinhessen mit Propst Klaus-Volker Schütz (Mainz) zugeschlagen. Die bisherige Propstei Rheinhessen wird deshalb künftig auch den Namen „Rheinhessen und Nassauer Land“ tragen. Unverändert bleiben die Propsteibereiche Nord-Nassau mit Annegret Puttkammer (Herborn) und Oberhessen mit Propst Matthias Schmidt (Gießen). Die hessen-nassauische Kirchensynode hatte die Reform im November 2015 beschlossen.

          Menschen bleiben im Mittelpunkt

          Nach Worten der Stellvertretenden Kirchenpräsidentin der EKHN, Ulrike Scherf, gehört die Neuordnung der Propsteibereiche in einen umfassenden Anpassungsprozess. Er betreffe Gemeinden mit einer veränderten Pfarrstellenbemessung ebenso wie Dekanate, die bis zum Jahr 2022 von ursprünglich 47 auf 22 reduziert werden. Davon sei auch die Kirchenleitung mit den Propsteien nicht ausgenommen. Dabei bleibe es wichtig, dass „nicht Strukturen im Mittelpunkt stehen, sondern Menschen“. So werde auch künftig „jedes Dekanat und jede Gemeinde einen Propst oder eine Pröpstin haben“. Propsteibereiche seien keine eigenständigen rechtlichen Größen, sondern Visitationsbezirke, erklärte Scherf. Pröpstinnen und Pröpste hätten die Aufgabe, dort „geistlich orientierend zu wirken und geistlich zu leiten“. Dabei spiele die Begleitung der Kirchengemeinden sowie der Pfarrerinnen und Pfarrer durch die Aufgaben der Ordination und Visitation eine wichtige Rolle.

          Hintergrund Propsteien

          Grob vereinfacht ähneln Propsteien in etwa Regierungsbezirken im politischen Bereich. Die Pröpstinnen und Pröpste sind für die geistliche Leitung in ihrer Region verantwortlich, die wiederum in Dekanate untergliedert ist. Sie nehmen in ihrer Region die klassischen bischöflichen Aufgaben wahr und tragen Sorge für die „rechte Wortverkündigung und Verwaltung der Sakramente“, wie es die Kirchenordnung beschreibt. Die Pröpstinnen und Pröpste nehmen Amtseinführungen (Ordinationen) vor und begleiten Pfarrstellenwechsel und -besetzungen sowie die theologischen Fortbildungen der Pfarrerinnen und Pfarrer. Daher gehört auch die Seelsorge an Pfarrerinnen und Pfarrer zu ihren Aufgaben. Ihnen obliegt außerdem die Dienstaufsicht über die Dekaninnen und Dekane. Sie sind zudem qua Amt Mitglieder der hessen-nassauischen Kirchenleitung.

          Zur Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) gehören aktuell 1.143 Gemeinden, 36 Dekanate und fünf Propsteien. Die EKHN hat knapp 1,6 Millionen Mitglieder. Das gesamte Kirchengebiet reicht von Biedenkopf im Norden über Frankfurt bis Neckarsteinach im Süden und von Schlitz im Osten über Mainz bis Bingen im Westen. Rund ein Fünftel der hessen-nassauischen Kirche liegt in Rheinland-Pfalz.

           

          Hinweise  
          Mehr Informationen zu den einzelnen Propsteien auch unter: 
          www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/propsteibereiche.html

          Eine Karte der neuen Grenzziehungen ist dazu auf dieser Seite online abrufbar hier:
          www.ekhn.de/ueber-uns/aufbau-der-landeskirche/propsteibereiche/neuordnung-der-propsteibereiche.html

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